Aus gegebenem Anlass bzw. organisatorischen Gründen müssen wir die Regelung bzgl. An- und Abmeldung zu Diplom- und Masterprüfungen modifizieren. Ab dem 1. Mai 2004 gilt deswegen: Wer einen Termin für eine Diplom- oder Masterprüfung, den er/sie mit dem Sekretariat des IBR vereinbart hat, zurückgibt bzw. zu diesem Termin nicht erscheint, kann frühestens sechs Monate später einen neuen Termin bekommen. Eine Ausnahme von dieser Regel kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests für den fraglichen Termin gemacht werden. |
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