TU BRAUNSCHWEIG
Informatikzentrum

Prüfungsregelungen

AuthorProf. Dr.-Ing. Lars Wolf
KeywordsIBR, Betriebssysteme undRechnerverbund, Prüfung, Diplom, Master
CategoriesEducation

Prüfungsregelungen für die Studiengänge Informatik (Diplom und Master), Informationssystemtechnik und Wirtschaftsinformatik

Dieses Dokument beschreibt die Prüfungsregelungen für die wichtigsten Studiengänge, an denen das IBR beteiligt ist.

Informatik Diplom

Die Fächer "Verteilte Systeme" und "Kommunikation und Multimedia" können jeweils als Prüfungsfach in einem Umfang von 12 SWS gewählt werden, die aus den folgenden Veranstaltungen zusammengesetzt sein können:

Verteilte SystemeKommunikation und Multimedia

Dabei gelten die folgenden Einschränkungen:

  • Es kann maximal ein Praktikum gewählt werden. Das Praktikum wird nur angerechnet, wenn es erfolgreich absolviert wurde (Scheinnachweis). Eine erneute Prüfung des Stoffes erfolgt dann nicht mehr.
  • Ein Seminar kann nur dann angerechnet werden, wenn es nicht schon als Vorleistung im Sinne der DPO eingesetzt wird und wenn ein Schein erworben wurde. Prüfungsinhalt ist das gesamte Seminarthema, also nicht nur das Thema des eigenen Vortrags! Es kann maximal ein Seminar angerechnet werden.

Die mündliche Prüfung dauert je nach gewählter Fächerkombination etwa 30 bis 45 Minuten.

Beispielhafte Fächerkombinationen:

  • Verteilte Systeme + Sicherheit + Enterprise Applications
  • Verteilte Systeme + Sicherheit + Praktikum Verteilte Systeme
  • Enterprise Applications + Sicherheit + Praktikum Enterprise Applications
  • Kommunikationssysteme + Mobilkommunikation + Mobile & Ubiquitous Computing
  • Kommunikationssysteme + Multimedia-Systeme + Praktikum Kommunikationssysteme
  • Kommunikationssysteme + Mobilkommunikation + Multimedia-Systeme

Informatik Master

Die Fächer "Verteilte Systeme" und "Kommunikation und Multimedia" können jeweils als Prüfungsfach in einem Umfang von 18 cp (credit points) gewählt werden, die aus den folgenden Veranstaltungen zusammengesetzt sein können:

Verteilte SystemeKommunikation und Multimedia

Dabei gelten die folgenden Einschränkungen:

  • Es kann maximal ein Praktikum gewählt werden. Das Praktikum wird nur angerechnet, wenn es erfolgreich absolviert wurde (unbenoteter Scheinnachweis). Eine erneute Prüfung des Stoffes im Rahmen einer mündlichen Prüfung erfolgt dann nicht mehr.
  • Ein Seminar kann nur dann angerechnet werden, wenn es nicht schon als Vorleistung im Sinne der MPO eingesetzt wird und wenn ein Schein erworben wurde. Prüfungsinhalt ist das gesamte Seminarthema, also nicht nur das Thema des eigenen Vortrags! Es kann maximal ein Seminar gewählt werden.

Die Prüfungen finden studienbegleitend statt, d.h., nach dem Besuch einer Veranstaltung sollte man sich zu der zugehörigen mündlichen Prüfung anmelden. Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten. Es ist möglich, zwei bzw. drei Prüfungsfächer hintereinander zu absolvieren.

Zur Vertiefung ist es auch möglich, weitere Prüfungsfächer in das Zusatzgebiet einzubringen. Insbesondere wäre hier eine Kombination der Veranstaltungen der beiden Forschungsgruppen von Herrn und Herrn sinnvoll.

Beispielhafte Fächerkombinationen für ein Fach mit 18 cp:

  • Verteilte Systeme + Sicherheit + Enterprise Applications
  • Verteilte Systeme + Sicherheit + Praktikum Verteilte Systeme
  • Enterprise Applications + Sicherheit + Praktikum Enterprise Applications
  • Kommunikationssysteme + Mobilkommunikation + Mobile & Ubiquitous Computing
  • Kommunikationssysteme + Multimedia-Systeme + Praktikum Kommunikationssysteme
  • Kommunikationssysteme + Mobilkommunikation + Multimedia-Systeme

Informationssystemtechnik

Das Prüfungsgebiet "Verteilte Systeme und Echtzeitsysteme" setzt sich wie folgt zusammen:

plus mindestens zwei weitere Veranstaltungen aus den folgenden sechs, so dass sich insgesamt mindestens 12 SWS ergeben:

Die Vorlesung "Enterprise Applications" ersetzt "Web-Anwendungen" ab SoSe 2003. IST-Studenten können sich in "Web-Anwendungen" noch bis einschließlich SoSe 2004 prüfen lassen.

Das Prüfungsgebiet "Kommunikation und multimediale Systeme" setzt sich wie folgt zusammen (alle Veranstaltungen bei ):

plus mindestens zwei weitere Veranstaltungen aus dem folgenden Katalog, so dass sich insgesamt ein Umfang von mindestens 12 SWS ergibt:

Für beide Prüfungsgebiete gilt zusätzlich folgendes:

  • Es kann maximal ein Praktikum gewählt werden.
  • Wahlvorlesungen können auch ohne Übungen geprüft werden, Übungen aber nicht ohne die dazugehörige Vorlesung.

Wirtschaftsinformatik

Wirtschaftsinformatiker haben vielfältige Möglichkeiten, aus unserem Programm zu wählen. Sie können die folgenden Leistungen abdecken:

  • Prüfungsfach Informatik (12 SWS)
  • Wahlpflichtfach I (10 SWS)
  • Wahlpflichtfach II (4 SWS)
  • Vorleistung nach Anlage 5 der DPO (insgesamt 8 SWS durch Leistungsscheine nachzuweisen)

Für das Prüfungsfach Informatik sowie für das Wahlpflichtfach I gelten dieselben Regelungen wie für die Diplom-Informatik (mit Ausnahme der niedrigeren SWS-Zahl im WPF I).

Für das Wahlpflichtfach II kann eine aus den je drei folgenden Veranstaltungen gewählt werden:

Verteilte SystemeKommunikation und Multimedia

Leistungsnachweise für die Vorleistungen können ebenfalls in diesen Veranstaltungen erworben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Schein in der Veranstaltung zu erwerben. Dieser kann jedoch nur als Vorleistung anerkannt werden, wenn dann kein weiteres Grundstudiumsfach zu den 8 SWS Nachweisen hinzukommt.

Braunschweig, den 2. Mai 2003

Prof. Dr. Stefan Fischer, Prof. Dr.-Ing. Lars Wolf


last changed 2007-09-13, 10:30 by Prof. Dr.-Ing. Lars Wolf Printable version
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